Einige Fischarten dürfen in Mecklenburg-Vorpommern (und natürlich auch in anderen Bundesländern z.B. hier die Info für Schonzeiten in Berlin) nicht ganzjährig beangelt werden. Der Grund ist einfach: die Fischbestände müssen geschützt werden. Denn ansonsten werden wir in einigen Jahren wohl kaum noch große Zander und Hechte aus der Ostsee ziehen können. Darüber hinaus gibt es einige Arten, welche besonders geschützt sind. Dazu gehören: Flussneunauge, Meerneunauge, Finte, Maifisch, Stör, Zährte und Ziege. Hier besteht ein generelles Fangverbot. Sollte man trotzdem ein Exemplar dieser geschützten Arten am Haken haben, sollte der Petrijünger den Fisch behutsam vom Haken lösen und möglichst wieder lebend in das Gewässer zurück setzen.
Ansonsten gelten für folgende Fischarten nachfolgende Schonzeiten:
Hecht – 01.03. bis 30.04.
Zander – 23.04. bis 22.05.
Steinbutt – 01.06. bis 31.07.
Lachs – 15.09. bis 14.12.
Meerforelle – 15.09. bis 14.12.
Natürlich hat sich jeder Angler auch über die jeweiligen fischereirechtlichen Rechtsgrundlagen wie das Landesfischereigesetz, die Küstenfischereiverordnung oder die Nationalparkfischereiverordnung usw. zu informieren (näheres dazu unter www.lallf.de). Auch über die Schonzeiten hinaus gelten Fangbegrenzungen, das heißt man kann nicht alles mitnehmen was man fängt, pro Angeltag und Angler dürfen drei Hechte und drei Zander oder 3 Salmoniden (Lachs, Meerforelle) entnommen werden. Trotz dieser Vorgaben beobachtet man immer wieder unverbesserliche Angler, welche alles mitnehmen was im Boot landet, egal ob großer Boddenhecht oder kleiner Zander und verarbeiten alles, egal ob zu Fischboulette oder Filet. Das ist natürlich für die jeweilige Population tödlich und alle Angler sollten sich an die Gesetze halten, damit auch in Zukunft die große “Boddenoma” gefangen werden kann.
[...] noch ein wenig ausharren – hier gilt die Schonzeit noch bis zum 22. Mai. Zumindest an der Ostsee. Unverständlich für mich ist die nicht einheitliche Regelung in Deutschland. Während man sich, [...]
[...] Ebenso wie die Schonzeit liegt die Festlegung der Mindestgröße klar in Länderhand. Am obern erwähnten ersten Mai können sich aber, abgesehen von Hamburg, Bremen, Baden-Wüttenberg und Rheinland-Pfalz, die meisten Angler über die neue Saison freuen. Es sei hier noch mal drauf hingewiesen, wie wichtig die Einhaltung der Schonzeit ist, um den Bestand auch für die kommenden Jahre zu sichern. Daher werden verstöße gegen die Schonzeitregelung auch völlig zu recht geahndet. (Weitere Infos in einen meiner älteren Beiträge zu Schonzeiten an der Ostsee.) [...]